Zelthallen – Baugenehmigung oder Meldung? Was wird benötigt?
Zelthallen gewinnen als vielseitige und wirtschaftliche Lösung für viele Branchen zunehmend an Popularität. Ihre Flexibilität und schnelle Montage machen sie zu einer beliebten Wahl für Unternehmer, die zusätzlichen Lager-, Produktions- oder Veranstaltungsraum benötigen. Vor Beginn der Investition ist es jedoch wichtig, sich gründlich mit den geltenden Bauvorschriften vertraut zu machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und den gesamten Prozess effizient durchzuführen. In diesem Artikel erläutern wir, wann eine Meldung des Baus einer Zelthalle ausreicht und wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, sowie welche Formalitäten in beiden Fällen erfüllt werden müssen.
Was sind Zelthallen und wann werden sie benötigt?
Zelthallen sind leichte Konstruktionen, die aus einem stabilen Gerüst, meist aus Stahl oder Aluminium, bestehen, das mit einer dauerhaften Beschichtung bedeckt ist. Dank ihrer modularen Bauweise lassen sich Zelthallen leicht an individuelle Bedürfnisse in Bezug auf Abmessungen, Form oder Ausstattung anpassen. Sie zeichnen sich auch durch ihre Mobilität aus, die eine schnelle Montage, Demontage und einen schnellen Standortwechsel ermöglicht.
Sie finden breite Anwendung in vielen Wirtschaftszweigen. Sie dienen oft als temporäre oder dauerhafte Lager, Produktionshallen, Sportanlagen, Reithallen, landwirtschaftliche Unterstände und Veranstaltungsräume. Ihre Vielseitigkeit und die relativ niedrigen Investitionskosten machen sie zu einer attraktiven Alternative zu herkömmlichen gemauerten Gebäuden.
Meldung des Baus einer Zelthalle – Wann reicht sie aus?
Das Meldeverfahren ist viel einfacher und weniger zeitaufwändig als die Erteilung einer Baugenehmigung. Es wird für Bauwerke verwendet, die nach dem Baurecht als temporär eingestuft werden und für eine Nutzungsdauer von nicht mehr als 180 Tagen an einem bestimmten Standort bestimmt sind. Nach Ablauf dieser Frist muss das Bauwerk abgebaut oder an einen anderen Standort verlegt werden. Bei Zelthallen ist es daher entscheidend, dass die geplante Nutzungsdauer diesen Zeitraum nicht überschreitet. Gemäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzes ist für den Bau von Zelthallen mit einer bebauten Fläche von bis zu 50 m² und einer Höhe von bis zu 4,5 m, die sich auf einem Grundstück befinden, auf dem sich ein Wohngebäude oder ein Gebäude für den kollektiven Aufenthalt befindet, eine Meldung erforderlich.
Um den Bau einer Zelthalle zu melden, muss ein entsprechender Antrag beim Landratsamt oder beim Stadtamt mit Kreisrechten eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Erklärung über das Recht zur Verfügung über das Grundstück für Bauzwecke beizufügen, sowie, je nach individueller Beurteilung des Amtes, Skizzen oder Zeichnungen des geplanten Bauwerks. Es ist zu beachten, dass das Amt 21 Tage Zeit hat, um einen etwaigen Einspruch zu erheben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, gilt dies als stillschweigende Zustimmung, die zum Baubeginn berechtigt. Die Überschreitung der 180-Tage-Frist für die Nutzung der Halle ohne Baugenehmigung wird als unerlaubtes Bauen behandelt, was schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, einschließlich einer Abrissverfügung und Geldstrafen.
Baugenehmigung für eine Zelthalle – Wann ist sie erforderlich?
Wenn wir planen, eine Zelthalle an einem Ort länger als 180 Tage zu nutzen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt auch für Situationen, in denen die Halle, unabhängig von der Nutzungsdauer, Funktionen erfüllen soll, die eine dauerhafte Verbindung mit dem Boden erfordern oder bestimmte Normen erfüllen müssen, z. B. in Bezug auf die Wärmedämmung. In solchen Fällen wird die Zelthalle wie ein normales Bauwerk behandelt und unterliegt den gleichen rechtlichen Anforderungen. Eine Genehmigung ist auch erforderlich, wenn die bebaute Fläche 50 m² überschreitet, die Höhe 4,5 m überschreitet und der Abstand zur Grundstücksgrenze weniger als die Hälfte der Hallenhöhe beträgt.
Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung ist komplizierter als eine Meldung. Es erfordert die Einreichung eines Antrags zusammen mit einem Bauprojekt, das von einem zugelassenen Planer erstellt werden muss. Dem Antrag sind auch eine Reihe weiterer Dokumente beizufügen, wie z. B. eine Erklärung über das Recht zur Verfügung über das Grundstück für Bauzwecke, eine Entscheidung über die Bebauungsbedingungen, falls erforderlich, und in der jeweiligen Situation erforderliche Gutachten und Abstimmungen.
Die Wartezeit auf eine Entscheidung beträgt bis zu 65 Tage, und das Verfahren selbst ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die Verwaltungsgebühren und das Honorar für den Planer umfassen. Es ist zu beachten, dass diese Kosten je nach Komplexität des Projekts und Standort der Investition variieren können.
Es gibt Ausnahmen, in denen eine Zelthalle länger als 180 Tage ohne Baugenehmigung genutzt werden kann. Warum? Es ist möglich, eine Zelthalle auf der Grundlage einer Meldung zu errichten und dann vor Ablauf von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der Errichtung eine Baugenehmigung einzuholen. Dies ist eine Lösung für Unternehmen, die dringend mehr Lagerfläche benötigen und die Investition nicht als vorübergehend betrachten.
Unterschiede zwischen Meldung und Baugenehmigung
Der Hauptunterschied zwischen einer Meldung und einer Baugenehmigung ist die Dauer des Verfahrens und dessen Komplexität. Die Meldung ist viel schneller und einfacher, erfordert ein Minimum an Formalitäten und ist mit geringeren Kosten verbunden. Sie gilt jedoch nur für temporäre Bauwerke, die bis zu 180 Tage genutzt werden. Eine Baugenehmigung ist ein komplexerer, zeitaufwändigerer und kostspieligerer Prozess, ermöglicht aber die dauerhafte Aufstellung der Halle, ohne dass diese nach einer bestimmten Zeit abgebaut oder verlegt werden muss. Die Unterschiede umfassen auch die Art der Montage: Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Halle dauerhaft mit dem Boden verbunden werden soll, unabhängig von der Nutzungsdauer, und eine Meldung reicht für Hallen aus, die nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden sind.
Die Wahl des richtigen Verfahrens birgt gewisse Risiken und Vorteile. Wenn wir uns für eine Meldung entscheiden, sparen wir Zeit und reduzieren den Formalitätenaufwand. Wir riskieren jedoch, dass unsere Investition bei Überschreitung der 180-Tage-Frist als unerlaubtes Bauen betrachtet wird.
Eine Baugenehmigung hingegen gibt uns Rechtssicherheit und Stabilität, ist aber in der Vorbereitungsphase mit einem höheren finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Die Meldung ist ein einmaliges Verfahren – nach Einreichung der Unterlagen beim Amt kann sofort mit der Montage der Halle begonnen werden, und eine Genehmigung ist häufig für ganzjährige, Lager- und Industriehallen erforderlich.
Praktische Tipps für Investoren
Vor Beginn des Meldeverfahrens oder der Erlangung einer Baugenehmigung für eine Zelthalle lohnt es sich, die eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten genau zu analysieren. Legen Sie fest, wie lange wir die Halle an einem bestimmten Ort nutzen wollen und welche Funktionen sie erfüllen soll. Dies sind wichtige Informationen, die es uns ermöglichen, das richtige Verfahren zu wählen. Sammeln Sie anschließend alle notwendigen Dokumente und Informationen, wie z. B. Daten zum Grundstück, geplante Abmessungen der Halle oder Materialien, aus denen sie hergestellt werden soll.
Es lohnt sich auch, einen erfahrenen Planer zu konsultieren, der uns bei der Erstellung der Dokumentation gemäß den geltenden Vorschriften hilft. Bei der Beantragung einer Baugenehmigung ist seine Rolle von unschätzbarem Wert, da er für die Erstellung des Bauprojekts verantwortlich ist. Denken Sie auch an den regelmäßigen Kontakt mit dem Amt, um den Fortgang der Angelegenheit zu verfolgen und eventuelle Zweifel zu klären. Die Zusammenarbeit mit den Beamten und die rechtzeitige Vorlage der erforderlichen Dokumente werden den gesamten Prozess sicherlich beschleunigen.
Dienstleistungen der Firma Abastran im Zusammenhang mit Bauformalitäten
Die Firma Abastran, die sich auf die Planung und den Bau von Zelthallen spezialisiert hat, bietet ihren Kunden umfassende Unterstützung nicht nur in der Phase der Investitionsdurchführung, sondern auch im Bereich der rechtlichen Formalitäten. Dank langjähriger Erfahrung und Branchenkenntnis helfen die Experten von Abastran den Investoren bei der Wahl des optimalen Verfahrens – Meldung oder Einholung einer Baugenehmigung – und bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation.
Abastran kann auf zahlreiche Projekte verweisen, bei denen das Unternehmen aktiv am rechtlichen und formalen Prozess beteiligt war. Beispielsweise hat Abastran beim Bau einer Lagerhalle für ein Logistikunternehmen den Kunden bei der Wahl des Meldeverfahrens beraten, die erforderlichen Dokumente erstellt und den Investor gegenüber dem Amt vertreten, was einen reibungslosen und problemlosen Start der Nutzung des Objekts ermöglichte. In einem anderen Fall unterstützte Abastran bei der Realisierung einer Produktionshalle mit höheren Standards den Kunden bei der Erlangung einer Baugenehmigung, koordinierte die Planungsarbeiten und stellte sicher, dass die Dokumentation den Vorschriften entsprach. Das Unternehmen bietet auch fortschrittliche Zeltkonstruktionen und Membrankonstruktionen an.